Corona-Update vom BTV

17.02.2022

Stand 17.02.2022

In der Kabinettssitzung vom 15. Februar 2022 wurde beschlossen, dass ab Donnerstag, 17.02.2022 die Sportausübung unter die 3G-Regel fällt. Egal ob in der Halle oder im Freien.

Hier finden Sie die Inhalte der Kabinettssitzung: https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-15-februar-2022/

Das heißt, die Sportausübung ist ab sofort für alle Personen zulässig, die geimpft, genesen oder getestet sind.

Zulässige Tests sind:

  • PCR-Test, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde.
  • PoC-Antigentest, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde.
  • Ein unter Aufsicht vor Ort vorgenommener Antigentests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde.
  • Getesteten gleichgestellt: Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen sowie noch nicht eingeschulte Kinder.

Für Zuschauer gilt die 2G-Regelung. Das bedeutet, die Zuschauer müssen geimpft oder genesen sein.

Schülerinnen und Schüler unter 14 Jahren, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen sowie noch nicht eingeschulte Kinder haben auch bei 2G Zutritt unabhängig von Ihrem Impfstatus. Sie müssen auch nicht gesondert getestet werden.