ACHTUNG+++Betreff: Booster-Impfungen

16.12.2021

Liebe Mitglieder,

liebe Tennisfreunde,

die Bayerische Staatsregierung hat die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bis einschließlich 12. Januar 2022 verlängert. In einigen Punkten, die auch den Tennissport betreffen, wird sie folgendermaßen angepasst:

- Neu ist, wer nach seiner vollständigen Immunisierung eine weitere Auffrischungsimpfung erhalten hat (den sogenannten „Booster“), hat auch ohne einen ergänzenden Test ab dem 15. Tag nach der Auffrischungsimpfung Zugang zu unserer Tennishalle. 

Für alle anderen gilt weiterhin die 2G-Plus-Regelung, d. h. Zutritt zur Tennishalle haben nur Sportlerinnen und Sportler, die geimpft oder genesen sind und über einen zusätzlichen Testnachweis verfügen.

- Minderjährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen sowie noch nicht eingeschulte Kinder haben unabhängig von ihrem Impfstatus Zutritt zur Tennishalle. Diese Regelung gilt bis zum 12. Januar 2022.

 

Wichtig für Fahrten zum Training oder Wettspiel

- Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, werden auf den eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes beschränkt. Kinder bis zur Vollendung von 12 Jahren und 3 Monaten sind hiervon ausgenommen.

Das Tragen einer FFP2-Maske innerhalb unserer Sportanlage ist weiterhin für alle verpflichtend.

 

Bleiben Sie gesund.

Mit sportlichen Grüßen

Ihr Präsidium

 

 

Liebe Mitglieder, liebe Tennisfreunde,

nachfolgend neue, ergänzende Bestimmungen vom 15.12. 2021 für die Nutzung unserer Anlage:

+ Wer nach seiner vollständigen Immunisierung eine weitere Auffrischung erhalten hat ("Booster"), hat auch ohne einen ergänzenden Test Zugang zu Indoorsportstätten (gilt ab dem 15.Tag nach der Auffrischungsimpfung).

+ In Sportstätten "unter freiem Himmel" zur eignen sportlichen Betätigung gilt ab sofort 2G, es ist also kein Test mehr erforderlich.

+ Für Zuschauer von Sportveranstaltungen gilt weiterhin 2G plus.

+Minderjährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen sowie noch nicht eingeschulte Kinder haben Zutritt unabhängig von Ihrem Impfstatus (gilt bis 112.01.2022).

+ Ungeimpfte Kinder über 12 Jahren haben Zutritt unabhängig von Ihrem Impfstatus allerdings nur zur Sportausübung, nicht als Zuschauer. 

Hier die Regeln im Detail: https://www.btv.de/de/aktuelles/corona.html