1. Herren 2021 - Einspruch des TC Augsburg Siebentisch

06.09.2021

Was zunächst aussah, als ob es ein positives Ende für den TC Weiß-Blau Würzburg gefunden hätte geht nun in die zweite Verlängerung. Zunächst wurde der Einspruch des TC Augsburg Siebentisch gegen die Wertung des Spiels gegen den TC Weiß-Blau Würzburg in der Zweiten Herren-Bundesliga Süd am 30. Juli vom Deutschen Tennis Bund (DTB) zurückgewiesen. Zur Erinnerung: Augsburg war der Meinung, dass der für Würzburg spielende Georgii Kravchenko nach seiner Einreise am 28. Juli aus dem damals noch Hochinzidenzgebiet Spanien einer Quarantäneverpflichtung im Hinblick auf die Infektionsgefahr in Bezug auf das Coronavirus unterlag und somit nicht hätte aufgestellt werden dürfen. Augsburg wollte das Spiel 9:0 für sich gewertet sehen und damit als Tabellenletzter dem Abstieg entgehen. Doch selbst ohne den Einsatz von Kravchenko unterlagen die Schwaben mit 3:6.

Die Einspruchsinstanz des DTB verwies auf die geltende Wettkampf-Ordnung, in der es heißt: „Spielberechtigt sind alle Spieler der namentlichen Meldung, die bei Abgabe der Einzel- bzw. der Doppelaufstellung offensichtlich spielfähig anwesend sind.“ Das war Kravchenko. Denn Augsburg machte erst nach Aufdeckung der Mannschaftsmeldung von seinem Hausrecht Gebrauch und verwies den Spieler der Anlage.

Darauf zielt auch die Kritik des DTB in der Begründung ab: „Augsburg hatte bereits deutlich früher Kenntnis davon, dass sich der Spieler Georgii Kravchenko auf der Anlage aufhielt. Dementsprechend hätte sich die Sorge des TC Augsburg, dass durch den Spieler eine unmittelbare Gefahr für andere anwesende Personen ausgeht, dahingehend darstellen müssen, dass der Spieler unverzüglich, d. h. bereits vor Abgabe der Einzelaufstellungen von der Anlage verwiesen wird. In diesem Fall hätte der Spieler das Kriterium, bei Abgabe der Einzelaufstellungen spielfähig anwesend zu sein nicht erfüllt und wäre demensprechend nicht spielberechtigt gewesen.“

Beim TC Weiß-Blau war man erst einmal froh und hoffte, dieses leidige Thema abhaken zu können. Aber da machte der Augsburg einen Strich durch die Rechnung. Es blieb die Möglichkeit der Beschwerde an das DTB-Sportgericht, die dann auch kurz vor Ablauf der zweiwöchigen Frist genutzt wurde. „Wir sind gut gewappnet und haben uns nichts zuschulde kommen lassen. Wir werden überlegen, ob wir aktiv gegen diese unsägliche Unsportlichkeit vorgehen“, erklärte Vereinspräsident Joachim Kuhn.

Bis es nun zu einer Entscheidung kommt, kann Zeit ins Land gehen, denn erfahrungsgemäß wird sich das DTB-Sportgericht intensiv mit dem Sachverhalt auseinandersetzen und die Beteiligten einbeziehen. Das wird sich auf die Bearbeitungsdauer auswirken.